Kostenermittlung nach DIN 276
DAS WICHTIGSTE KURZ IM ÜBERBLICK
Bestimmt kennen Sie die DIN 276 und haben bereits an der einen oder anderen Stelle Berührungspunkte mit dieser Norm gehabt. Aber was genau wird in dieser DIN Norm geregelt? Warum ist sie für die Kostenplanung eines Projektes so wichtig? In diesem Artikel sehen wir uns an, welche wichtigen Definitionen die DIN 276 enthält. Sie lernen die wichtigsten Begriffe kennen und bekommen einen Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Schritte einer Kostenermittlung.
Was ist eigentlich die DIN 276?
Die DIN 276 ist die Norm, die die Kosten im Bauwesen regelt.
Bei Bauprojekten sind Kosten stets ein heikles Thema. Um bereits vor oder spätestens mit dem Beginn der Planung eine erste Idee der Kosten einer Bauprojektes zu bekommen. müssen diese ermittelt werden. Bauherr, Projektentwickler aber auch Investoren haben großes Interesse daran, dass die ursprünglich kalkulierten Kosten eines Projektes im Rahmen bleiben.
Wofür brauche ich die DIN 276?
Die Norm zur Kostenermittlung regelt Begriffe, Grundsätze, die Gliederung der Kostengruppen und Unterscheidungsmerkmale von Kosten. Sie schafft dadurch eine Vergleichbarkeit und einheitliche Strukturen von Kostenermittlungen. Die Kostenermittlung wird also transparenter für die Planungsbeteiligten und den Bauherrn. Werden die Daten aus den Kostenermittlungen innerhalb einer internen Datenbank geführt, kann eine höhere Kostensicherheit für zukünftige Projektegewährleistet werden.
Sie hilft Planer:innen und Architekt:innen bei der Kostenplanung strukturiert vorzugehen. Hierfür definiert die DIN 276 insgesamt 277 Kostengruppen auf drei Ebenen. Für jede Leistungsphase wird zudem eine eigene Ermittlungsstufe festgelegt. Dieser jeweiligen Ermittlungsstufe liegen klare Regeln und Vorgeben zu Grunde, die es einzuhalten gilt. Mit den einzelnen Stufen oder Schritten beschäftigen wir uns etwas später.
Inwiefern hängt die Kostenermittlung nach DIN 276 mit dem Honorar eines Planers zusammen?
Das Honorar von Architekt:innen und Ingenieur:innen bei Bauprojekten, ist abhängig von der zu beplanenden Baumasse und den anrechenbaren Bauwerkskosten. Dadurch bildet die DIN 276 die Grundlage der Honorarermittlung für Architekten und Ingenieure nach HOAI.
Experten Tipp:
Unter Bauwerkskosten sind nur die Kosten der Kostengruppe 300+400 zu verstehen. Nur diese können für die Honorarermittlung des Architekten herangezogen werden.
Dabei sind die Kosten der Kostengruppe 300 voll anrechenbar, während die Kosten der Kostengruppe 400 nur anteilig angesetzt werden dürfen.
Für TGA bzw. Elektro Planer sind natürlich die Kosten der Kostengruppe 400 ausschlaggebend und für Landschaftsarchitekten, die Kosten der Kostengruppe 500.
Was hat sich in der neuen Fassung der DIN 276 verändert?
Die Erstfassung die Norm zu Kosten im Bauwesen wurde bereits 1934 veröffentlicht. Über die Jahre wurde sie des Öfteren angepasst und überarbeitet. Die neueste Fassung ist vom Dezember 2018 und umfasst 56 Seiten. Die Vorgängerversion ist die DIN 276 2008:12. In der neusten Fassung der DIN 276 wurden folgende wesentliche Veränderungen vorgenommen:
- So bestehen fortan 8 Kostengruppen auf erster Gliederungsebene (KG 100 – KG 800)
- Die Kostengruppen 200 und 500 erhielten neue Bezeichnungen
- Der Kostenvoranschlag wurde als zusätzliche Kostenermittlungsstufe eingeführt
- Gliederungstiefe der Kostenschätzung und der Kostenberechnung wurden um jeweils eine Ebene angehoben
Experten Tipp:
Die neuste DIN 276 ist nicht in der neusten HOAI Fassung von 2021 verankert. Dementsprechend ist sie nicht verpflichtend anzuwenden. Sprechen Sie sich hierzu am besten mit Ihrem Bauherrn ab, welche Version verwendet werden soll.
Die anrechenbaren Kosten bleiben bei beiden Kostengliederungen gleich.
Wann kommt die DIN 276 zur Anwendung?
Die DIN 276 regelt ausschließlich die Planung der Kosten im Bauwesen.
Vor allem betrifft die Norm:
- Neubauten
- Modernisierungen
- Umbauten
Sämtliche Kosten die Gebäude betreffen, die sich in Nutzung befinden, regelt die DIN 18960 – Nutzungskosten im Hochbau. Sämtliche Kosten die also die Wartung, Instandsetzung oder Instandhaltung erzeugen, werden nicht im Rahmen der DIN 276 behandelt.
Was sind Kostengruppen?
Eine Kostengruppe fasst einzelne in der Planung zusammengehörende Elemente zusammen. Die DIN276 2018:12 unterscheidet mehrere Ebenen und Kostengruppen zur Strukturierung der verschiedenen Kosten eines Bauprojekts. Alle Kostengruppen zusammengefasst ergeben die Gesamtkosten einer Baumaßnahme.
Welche Kostengruppen unterscheidet die DIN 276?
Auf erster Ebene werden acht Kostengruppen unterschieden. Diese sehen Sie hier in der Übersicht.
- KG 100 – Grundstück
- KG 200 – Vorbereitende Maßnahmen (ehem. Herrichten und Erschließen)
- KG 300 – Bauwerk Baukonstruktionen
- KG 400 – Bauwerk Technische Anlagen
- KG 500 – Außenanlagen und Freiflächen (ehem. Außenanlagen)
- KG 600 – Ausstattung und Kunstwerke
- KG 700 – Baunebenkosten
- KG 800 –Finanzierung (NEU)
Diese Kostengruppen haben jeweils 2 zusätzliche, also insgesamt 3 Gliederungsebenen. Diese detaillieren die Kosten wesentlich tiefer.
Dies sehen Sie hier am Beispiel der Kostengruppen 100-800.
110 | Grundstückswert |
120 | Grundstücksnebenkosten |
121 | Vermessungsgebühren |
122 | Gerichtsgebühren |
123 | Notargebühren |
124 | Grunderwerbsteuer |
125 | Untersuchungen |
126 | Wertermittlungen |
127 | Genehmigungsgebühren |
128 | Bodenordnung |
129 | Sonstiges zur KG 120 |
130 | Rechte Dritter |
131 | Abfindungen |
132 | Ablösen dinglicher Rechte |
139 | Sonstiges zur KG 130 |
210 | Herrichten |
211 | Sicherungsmaßnahmen |
212 | Abbruchmaßnahmen |
213 | Altlastenbeseitigung |
214 | Herrichten der Geländeoberfläche |
215 | Kampfmittelräumung |
216 | Kulturhistorische Funde |
219 | Sonstiges zur KG 210 |
220 | Öffentliche Erschließung |
221 | Abwasserentsorgung |
222 | Wasserversorgung |
223 | Gasversorgung |
224 | Fernwärmeversorgung |
225 | Stromversorgung |
226 | Telekommunikation |
227 | Verkehrserschließung |
228 | Abfallentsorgung |
229 | Sonstiges zur KG 220 |
230 | Nichtöffentliche Erschließung |
240 | Ausgleichsmaßnahmen und -abgaben |
241 | Ausgleichsmaßnahmen |
242 | Ausgleichsabgaben |
249 | Sonstiges zur KG 240 |
250 | Übergangsmaßnahmen |
251 | Bauliche Maßnahmen |
252 | Organisatorische Maßnahmen |
259 | Sonstiges zur KG 250 |
310 | Baugrube/Erdbau |
311 | Herstellung |
312 | Umschließung |
313 | Wasserhaltung |
314 | Vortrieb |
319 | Sonstiges zur KG 310 |
320 | Gründung, Unterbau |
321 | Baugrundverbesserung |
322 | Flachgründungen und Bodenplatten |
323 | Tiefgründungen |
324 | Gründungsbeläge |
325 | Abdichtungen und Bekleidungen |
326 | Dränagen |
329 | Sonstiges zur KG 320 |
330 | Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen |
331 | Tragende Außenwände |
332 | Nichttragende Außenwände |
333 | Außenstützen |
334 | Außenwandöffnungen |
335 | Außenwandbekleidungen, außen |
336 | Außenwandbekleidungen, innen |
337 | Elementierte Außenwandkonstruktionen |
338 | Lichtschutz zur KG 330 |
339 | Sonstiges zur KG 330 |
340 | Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen |
341 | Tragende Innenwände |
342 | Nichttragende Innenwände |
343 | Innenstützen |
344 | Innenwandöffnungen |
345 | Innenwandbekleidungen |
346 | Elementierte Innenwandkonstruktionen |
347 | Lichtschutz zur KG 340 |
349 | Sonstiges zur KG 340 |
350 | Decken/Horizontale Baukonstruktionen |
351 | Deckenkonstruktionen |
352 | Deckenöffnungen |
353 | Deckenbeläge |
354 | Deckenbekleidungen |
355 | Elementierte Deckenkonstruktionen |
359 | Sonstiges zur KG 350 |
360 | Dächer |
361 | Dachkonstruktionen |
362 | Dachöffnungen |
363 | Dachbeläge |
364 | Dachbekleidungen |
365 | Elementierte Dachkonstruktionen |
366 | Lichtschutz zur KG 360 |
369 | Sonstiges zur KG 360 |
370 | Infrastrukturanlagen |
371 | Anlagen für den Straßenverkehr |
372 | Anlagen für den Schienenverkehr |
373 | Anlagen für den Flugverkehr |
374 | Anlagen des Wasserbaus |
375 | Anlagen der Abwasserentsorgung |
376 | Anlagen der Wasserversorgung |
377 | Anlagen der Energie- und Informationsversorgung |
378 | Anlagen der Abfallentsorgung |
379 | Sonstiges zur KG 370 |
380 | Baukonstruktive Einbauten |
381 | Allgemeine Einbauten |
382 | Besondere Einbauten |
383 | Landschaftsgestalterische Einbauten |
384 | Mechanische Einbauten |
385 | Einbauten in Konstruktionen des Ingenieurbaus |
386 | Orientierungs- und Informationssysteme |
387 | Schutzeinbauten |
389 | Sonstiges zur KG 380 |
390 | Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen |
391 | Baustelleneinrichtung |
392 | Gerüste |
393 | Sicherungsmaßnahmen |
394 | Abbruchmaßnahmen |
395 | Instandsetzungen |
396 | Materialentsorgung |
397 | Zusätzliche Maßnahmen |
398 | Provisorische Baukonstruktionen |
399 | Sonstiges zur KG 390 |
410 | Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen |
411 | Abwasseranlagen |
412 | Wasseranlagen |
413 | Gasanlagen |
419 | Sonstiges zur KG 410 |
420 | Wärmeversorgungs-anlagen |
421 | Wärmeerzeugungsanlagen |
422 | Wärmeverteilnetze |
423 | Raumheizflächen |
424 | Verkehrsheizflächen |
429 | Sonstiges zur KG 420 |
430 | Raumlufttechnische Anlagen |
431 | Lüftungsanlagen |
432 | Teilklimaanlagen |
433 | Klimaanlagen |
434 | Kälteanlagen |
439 | Sonstiges zur KG 430 |
440 | Elektrische Anlagen |
441 | Hoch- und Mittelspannungsanlagen |
442 | Eigenstromversorgungs-anlagen |
443 | Niederspannungs-schaltanlagen |
444 | Niederspannungs-installationsanlagen |
445 | Beleuchtungsanlagen |
446 | Blitzschutz- und Erdungsanlagen |
447 | Fahrleitungssysteme |
449 | Sonstiges zur KG 440 |
450 | Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen |
451 | Telekommunikations-anlagen |
452 | Such- und Signalanlagen |
453 | Zeitdienstanlagen |
454 | Elektroakustische Anlagen |
455 | Audiovisuelle Medien- und Antennenanlagen |
456 | Gefahrenmelde- und Alarmanlagen |
457 | Datenübertragungsnetze |
458 | Verkehrsbeeinflussungs-anlagen |
459 | Sonstiges zur KG 450 |
460 | Förderanlagen |
461 | Aufzugsanlagen |
462 | Fahrtreppen, Fahrsteige |
463 | Befahranlagen |
464 | Transportanlagen |
465 | Krananlagen |
466 | Hydraulikanlagen |
469 | Sonstiges zur KG 460 |
470 | Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen |
471 | Küchentechnische Anlagen |
472 | Wäscherei-, Reinigungs- und badetechnische Anlagen |
473 | Medienversorgungs-anlagen, Medizin- und labortechnische Anlagen |
474 | Feuerlöschanlagen |
475 | Prozesswärme-, kälte- und -luftanlagen |
476 | Weitere nutzungsspezifische Anlagen |
477 | Verfahrenstechnische Anlagen, Wasser, Abwasser und Gase |
478 | Verfahrenstechnische Anlagen, Feststoffe, Wertstoffe und Abfälle |
479 | Sonstiges zur KG 470 |
480 | Gebäude- und Anlagenautomation |
481 | Automationseinrichtungen |
482 | Schaltschränke, Automationsschwerpunkte |
483 | Automationsmanagement |
484 | Kabel, Leitungen und Verlegesysteme |
485 | Datenübertragungsnetze |
489 | Sonstiges zur KG 480 |
490 | Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen |
491 | Baustelleneinrichtung |
492 | Gerüste |
493 | Sicherungsmaßnahmen |
494 | Abbruchmaßnahmen |
495 | Instandsetzungen |
496 | Materialentsorgung |
497 | Zusätzliche Maßnahmen |
498 | Provisorische technische Anlagen |
499 | Sonstiges zur KG 490 |
510 | Erdbau |
511 | Herstellung |
512 | Umschließung |
513 | Wasserhaltung |
514 | Vortrieb |
519 | Sonstiges zur KG 510 |
520 | Gründung, Unterbau |
521 | Baugrundverbesserung |
522 | Gründungen und Bodenplatten |
523 | Gründungsbeläge |
524 | Abdichtungen und Bekleidungen |
525 | Dränagen |
529 | Sonstiges zur KG 520 |
530 | Oberbau, Deckschichten |
531 | Wege |
532 | Straßen |
533 | Plätze, Höfe, Terrassen |
534 | Stellplätze |
535 | Sportplatzflächen |
536 | Spielplatzflächen |
537 | Gleisanlagen |
538 | Flugplatzflächen |
539 | Sonstiges zur KG 530 |
540 | Baukonstruktionen |
541 | Einfriedungen |
542 | Schutzkonstruktionen |
543 | Wandkonstruktionen |
544 | Rampen, Treppen, Tribünen |
545 | Überdachungen |
546 | Stege |
547 | Kanal- und Schachtkonstruktionen |
548 | Wasserbecken |
549 | Sonstiges zur KG 540 |
550 | Technische Anlagen |
551 | Abwasseranlagen |
552 | Wasseranlagen |
553 | Anlagen für Gase und Flüssigkeiten |
554 | Wärmeversorgungsanlagen |
555 | Raumlufttechnische Anlagen |
556 | Elektrische Anlagen |
557 | Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Automation |
558 | Nutzungsspezifische Anlagen |
559 | Sonstiges zur KG 550 |
560 | Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen |
561 | Allgemeine Einbauten |
562 | Besondere Einbauten |
563 | Orientierungs- und Informationssysteme |
569 | Sonstiges zur KG 560 |
570 | Vegetationsflächen |
571 | Vegetationstechnische Bodenbearbeitung |
572 | Sicherungsbauweisen |
573 | Pflanzflächen |
574 | Rasen- und Saatflächen |
579 | Sonstiges zur KG 570 |
580 | Wasserflächen |
581 | Befestigungen |
582 | Abdichtungen |
583 | Bepflanzungen |
589 | Sonstiges zur KG 580 |
590 | Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen |
591 | Baustelleneinrichtung |
592 | Gerüste |
593 | Sicherungsmaßnahmen |
594 | Abbruchmaßnahmen |
595 | Instandsetzungen |
596 | Materialentsorgung |
597 | Zusätzliche Maßnahmen |
598 | Provisorische Außenanlagen und Freiflächen |
599 | Sonstiges zur KG 590 |
610 | Allgemeine Ausstattung |
620 | Besondere Ausstattung |
630 | Informationstechnische Ausstattung |
640 | Künstlerische Ausstattung |
641 | Kunstobjekte |
642 | Künstlerische Gestaltung des Bauwerks |
643 | Künstlerische Gestaltung der Außenanlagen und Freiflächen |
649 | Sonstiges zur KG 640 |
690 | Sonstige Ausstattung |
710 | Bauherrenaufgaben |
711 | Projektleitung |
712 | Bedarfsplanung |
713 | Projektsteuerung |
714 | Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordination |
715 | Vergabeverfahren |
719 | Sonstiges zur KG 710 |
720 | Vorbereitung der Objektplanung |
721 | Untersuchungen |
722 | Wertermittlungen |
723 | Städtebauliche Leistungen |
724 | Landschaftsplanerische Leistungen |
725 | Wettbewerbe |
729 | Sonstiges zur KG 720 |
730 | Objektplanung |
731 | Gebäude und Innenräume |
732 | Freianlagen |
733 | Ingenieurbauwerke |
734 | Verkehrsanlagen |
739 | Sonstiges zur KG 730 |
740 | Fachplanung |
741 | Tragwerksplanung |
742 | Technische Ausrüstung |
743 | Bauphysik |
744 | Geotechnik |
745 | Ingenieurvermessung |
746 | Lichttechnik, Tageslichttechnik |
747 | Brandschutz |
748 | Altlasten, Kampfmittel, kulturhistorische Funde |
749 | Sonstiges zur KG 740 |
750 | Künstlerische Leistungen |
751 | Kunstwettbewerbe |
752 | Honorare |
759 | Sonstiges zur KG 750 |
760 | Allgemeine Baunebenkosten |
761 | Gutachten und Beratung |
762 | Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen |
763 | Bewirtschaftungskosten |
764 | Bemusterungskosten |
765 | Betriebskosten nach der Abnahme |
766 | Versicherungen |
769 | Sonstiges zur KG 760 |
790 | Sonstige Baunebenkosten |
791 | Bestandsdokumentation |
799 | Sonstiges zur KG 790 |
810 | Finanzierungsneben-kosten |
820 | Fremdkapitalzinsen |
830 | Eigenkapitalzinsen |
840 | Bürgschaften |
890 | Sonstige Finanzierungskosten |
Was ist eine Kostenermittlung nach DIN 276?
Wie bereits etwas weiter oben in diesem Text erwähnt, gibt es zur Ermittlung von Kosten 6 verschiedenen Stufen, sprich 6 verschiedene Kostenermittlungen, die über die verschiedenen Leistungsphasen erstellt werden müssen. Keine Angst, das klingt jetzt schlimmer, als es ist. Diese Kostenermittlungen bauen jeweils aufeinander auf und sind lediglich zu ergänzen und fortzuführen. Die DIN 276 gibt vor, welche Stufen in welcher Leistungsphase zu erstellen ist. Außerdem kann man ihr wichtige Informationen zum Beispiel zur Detailtiefe und dem Umfang der Kostenermittlungsstufen entnehmen.
Der Oberbegriff, unter den sämtliche Kostenbegriffe fallen, lautet Kostenermittlung und beschreibt die Ermittlung aller entstandenen und entstehenden Kosten.
Welche Schritte sind bei einer Kostenermittlung nach DIN 276 nötig?
Schritt 1 - Der Kostenrahmen
In der Leistungsphase 1 wird der Kostenrahmen erstellt. Dieser wird auf Grundlage der Bedarfsplanung erstellt und dient zur Festlegung einer Kostenvorgabe für den Architekten. Der Kostenrahmen wird nach Kostengruppen auf erster Ebene erstellt und ist gleichzusetzen mit der Kosteneinschätzung nach § 650p Abs. 2 BGB.
Der Kostenrahmen gibt Aussagen über die Wirtschaftlichkeit und den Finanzierungsbedarf eines Projektes.
Experten Tipp:
Kennen Sie den Fluch der ersten Zahl? Häufig sind die Anforderungen und die Bauaufgabe noch sehr vage, weshalb Sie durchaus einen gewissen Sicherheitspuffer auf die Preise aufschlagen sollten. Vergessen Sie zudem nicht die Baupreissteigerungen und die standortabhängigen Gegebenheiten in der Kostenschätzung zu berücksichtigen.
Schritt 2 - Die Kostenschätzung
In der Leistungsphase 2 – Vorplanung wird die Kostenschätzung erstellt.
In der Kostenschätzung werden alle Kosten erfasst, die im Rahmen der Vorplanung abschätzbar sind. Für die Kostenschätzung bilden die Objektbeschreibung sowie die Zeichnungen zur Vorplanung die Grundlage. Diese müssen demnach auch im Ausmaß der Detailplanung der Gliederung der Kostenschätzung entsprechen. Die Kostenschätzung wird gegen Ende der Vorplanung erstellt und anschließend geprüft.
Experten Tipp:
Diese ist nach der DIN276 von 2008 bis zur ersten Gliederungsebene, nach der DIN276 von 2018 bis zur zweiten Gliederungseben zu führen. Der Vorteil dieser Anhebung besteht in einer erhöhten Kostensicherheit. Der Nachteil besteht im höheren Aufwand. Prüfen Sie deshalb Ihre Vertragsgrundlage, um festzustellen, welche Fassung Sie verwenden müssen oder sprechen Sie mit Ihrem Bauherrn.
Schritt 3 - Die Kostenberechnung
Die nächste Stufe zur Kostenermittlung ist die Kostenberechnung. Diese erfolgt auf Grundlage der Entwurfsplanung also den Zeichnungen und Massenermittlungen und ist dieser auch zugehörig. Die Kostenberechnung wird meist am Ende der Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung an den Bauherrn übergeben und stellt eine Entscheidungsgrundlage dar, ob die Kosten im Rahmen sind oder ob Steuerungsmaßnahmen notwendig sind und die Planung überarbeitet werden muss.
Schritt 4 – Der Kostenvoranschlag (NEU)
In der Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe, wird die Umsortierung der Kosten von einer elementeorientierten Struktur zu einer gewerkeorientierten Struktur nach VOB vorgenommen.
Hierbei handelt es sich um eine wichtige Schnittstelle und einen aufwendigen Prozess, weswegen der Kostenvoranschlag mit der neuen Fassung der DIN276 von 2018 eingeführt wurde. Der Kostenvoranschlag ist die Vorstufe des Kostenanschlags und wird in mehreren Schritten durchgeführt. Die Grundlage bilden bepreiste Leistungsverzeichnisse oder eine Kostenermittlung anhand von Leitpositionen. Der Vorteil des Kostenvoranschlages liegt darin, dass Ausschreibungsergebnisse schon vor dem Einholen der Angebote abgeschätzt werden können.
Schritt 5 – Der Kostenanschlag
Der Kostenanschlag wird in der Regel in der Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe- begonnen.
Die Aussagekraft sowie der Bearbeitungsaufwand des Kostenanschlages haben sich durch die Neueinführung des Kostenvoranschlages erheblich verbessert. Im Kostenanschlag sind die verschiedenen Unternehmerangebote zusammengestellt.
Er und zählt nicht zu den Grundleistungen nach HOAI, da er eine mehrfach durchzuführende Kostenermittlung darstellt.
Je nachdem für welchen Bearbeitungsmodus Sie sich hinsichtlich des Kostenanschlages mit Ihrem Auftraggeber geeinigt haben, gehen der Kostenanschlag und die Kostenfeststellung der Leistungsphase 8 direkt ineinander über.
Schritt 6 – Die Kostenfeststellung
In der Leistungsphase 8 – Objektüberwachung erfolgt nun die 6. und letzte Kostenermittlungsstufe. Die Kostenfeststellung folgt der Struktur der DIN276 und fasst alle tatsächlich entstandenen Kosten zusammen. Dadurch können Kostenkennwerte gebildet und mit anderen Projekten verglichen werden.
Inkludiert werden hier alle gestellten Schlussrechnungen und Nachträge.
Experten Tipp:
Besonders aufwendig ist die Rücksortierung der Kosten aus den Unternehmerangeboten in die Struktur der DIN 276. Viele Büros verwenden dennoch Excel, was sicherlich möglich aber häufig auch recht fehleranfällig ist. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine Kostensoftware bzw. ein Kostennachverfolgungsprogramm zu verwenden!
Warum ist eine gute Kostenplanung so wichtig?
Je größer, komplizierter und umfangreicher ein Bauprojekt wird, desto schwieriger wird es jedoch die Kosten vollständig zu umfassen. Die Umsetzung zusätzlicher Wünsche des Bauherrn, erzeugt höhere Kosten je später diese geäußert werden. Generell folgen die Kosten für eine nachträgliche Änderung folgender Kurve.
Je früher etwas in die Planung einfließen kann, desto weniger Kosten werden verursacht. Die Aufgabenstellung sollte vor Beginn der Planung so genau wie möglich erfasst werden Investieren Sie deshalb ausreichend Zeit und Hirnschmalz in die Aufstellung der Kostenermittlungen.
Die DIN 276 können Sie im Beuth Verlag erwerben.
Wo Sie noch mehr zur Kostenermittlung nach DIN 276 erfahren?
Wenn Sie noch mehr zur Kostenermittlung nach DIN276 wissen möchten, empfehlen wir Ihnen unseren dazu gehörigen Kurs. Hier werden zusätzliche Tipps zur Erstellung der Kostenermittlungen gegeben. Außerdem schauen wir uns die einzelnen Kostengruppen ganz genau an. Sie erhalten zudem eine Aufstellung aller Kostengruppen und eine Excelvorlage in welcher Sie Kostenrahmen, Kostenschätzung und Kostenberechnung berechnen können.