Kostenermittlung nach DIN 276

DAS WICHTIGSTE KURZ IM ÜBERBLICK

Bestimmt kennen Sie die DIN 276 und haben bereits an der einen oder anderen Stelle Berührungspunkte mit dieser Norm gehabt. Aber was genau wird in dieser DIN Norm geregelt? Warum ist sie für die Kostenplanung eines Projektes so wichtig? In diesem Artikel sehen wir uns an, welche wichtigen Definitionen die DIN 276 enthält. Sie lernen die wichtigsten Begriffe kennen und bekommen einen Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Schritte einer Kostenermittlung.

Was ist eigentlich die DIN 276?

Die DIN 276 ist die Norm, die die Kosten im Bauwesen regelt. 

Bei Bauprojekten sind Kosten stets ein heikles Thema. Um bereits vor oder spätestens mit dem Beginn der Planung eine erste Idee der Kosten einer Bauprojektes zu bekommen. müssen diese ermittelt werden. Bauherr, Projektentwickler aber auch Investoren haben großes Interesse daran, dass die ursprünglich kalkulierten Kosten eines Projektes im Rahmen bleiben.

Wofür brauche ich die DIN 276?

Die Norm zur Kostenermittlung regelt Begriffe, Grundsätze, die Gliederung der Kostengruppen und Unterscheidungsmerkmale von Kosten. Sie schafft dadurch eine Vergleichbarkeit und einheitliche Strukturen von Kostenermittlungen. Die Kostenermittlung wird also transparenter für die Planungsbeteiligten und den Bauherrn. Werden die Daten aus den Kostenermittlungen innerhalb einer internen Datenbank geführt, kann eine höhere Kostensicherheit für zukünftige Projektegewährleistet werden. 

Sie hilft Planer:innen und Architekt:innen bei der Kostenplanung strukturiert vorzugehen. Hierfür definiert die DIN 276 insgesamt 277 Kostengruppen auf drei Ebenen. Für jede Leistungsphase wird zudem eine eigene Ermittlungsstufe festgelegt. Dieser jeweiligen Ermittlungsstufe liegen klare Regeln und Vorgeben zu Grunde, die es einzuhalten gilt. Mit den einzelnen Stufen oder Schritten beschäftigen wir uns etwas später. 

Inwiefern hängt die Kostenermittlung nach DIN 276 mit dem Honorar eines Planers zusammen?

Das Honorar von Architekt:innen und Ingenieur:innen bei Bauprojekten, ist abhängig von der zu beplanenden Baumasse und den anrechenbaren Bauwerkskosten. Dadurch bildet die DIN 276 die Grundlage der Honorarermittlung für Architekten und Ingenieure nach HOAI.

Experten Tipp:
Unter Bauwerkskosten sind nur die Kosten der Kostengruppe 300+400 zu verstehen. Nur diese können für die Honorarermittlung des Architekten herangezogen werden.
Dabei sind die Kosten der Kostengruppe 300 voll anrechenbar, während die Kosten der Kostengruppe 400 nur anteilig angesetzt werden dürfen.
Für TGA bzw. Elektro Planer sind natürlich die Kosten der Kostengruppe 400 ausschlaggebend und für Landschaftsarchitekten, die Kosten der Kostengruppe 500.

Was hat sich in der neuen Fassung der DIN 276 verändert?

Die Erstfassung die Norm zu Kosten im Bauwesen wurde bereits 1934 veröffentlicht. Über die Jahre wurde sie des Öfteren angepasst und überarbeitet. Die neueste Fassung ist vom Dezember 2018 und umfasst 56 Seiten. Die Vorgängerversion ist die DIN 276 2008:12. In der neusten Fassung der DIN 276 wurden folgende wesentliche Veränderungen vorgenommen:  

  • So bestehen fortan 8 Kostengruppen auf erster Gliederungsebene (KG 100 – KG 800)
  • Die Kostengruppen 200 und 500 erhielten neue Bezeichnungen
  • Der Kostenvoranschlag wurde als zusätzliche Kostenermittlungsstufe eingeführt
  • Gliederungstiefe der Kostenschätzung und der Kostenberechnung wurden um jeweils eine Ebene angehoben

Experten Tipp:
Die neuste DIN 276 ist nicht in der neusten HOAI Fassung von 2021 verankert. Dementsprechend ist sie nicht verpflichtend anzuwenden. Sprechen Sie sich hierzu am besten mit Ihrem Bauherrn ab, welche Version verwendet werden soll.
Die anrechenbaren Kosten bleiben bei beiden Kostengliederungen gleich.

Wann kommt die DIN 276 zur Anwendung?

Die DIN 276 regelt ausschließlich die Planung der Kosten im Bauwesen. 

Vor allem betrifft die Norm:

  • Neubauten
  • Modernisierungen
  • Umbauten

Sämtliche Kosten die Gebäude betreffen, die sich in Nutzung befinden, regelt die DIN 18960 – Nutzungskosten im Hochbau. Sämtliche Kosten die also die Wartung, Instandsetzung oder Instandhaltung erzeugen, werden nicht im Rahmen der DIN 276 behandelt.

Was sind Kostengruppen?

Eine Kostengruppe fasst einzelne in der Planung zusammengehörende Elemente zusammen. Die DIN276 2018:12 unterscheidet mehrere Ebenen und Kostengruppen zur Strukturierung der verschiedenen Kosten eines Bauprojekts. Alle Kostengruppen zusammengefasst ergeben die Gesamtkosten einer Baumaßnahme.

Welche Kostengruppen unterscheidet die DIN 276?

Auf erster Ebene werden acht Kostengruppen unterschieden. Diese sehen Sie hier in der Übersicht. 

  • KG 100 – Grundstück 
  • KG 200 – Vorbereitende Maßnahmen (ehem. Herrichten und Erschließen)
  • KG 300 – Bauwerk Baukonstruktionen
  • KG 400 – Bauwerk Technische Anlagen
  • KG 500 – Außenanlagen und Freiflächen (ehem. Außenanlagen)
  • KG 600 – Ausstattung und Kunstwerke 
  • KG 700 – Baunebenkosten
  • KG 800 –Finanzierung (NEU)

Diese Kostengruppen haben jeweils 2 zusätzliche, also insgesamt 3 Gliederungsebenen. Diese detaillieren die Kosten wesentlich tiefer. 

Dies sehen Sie hier am Beispiel der Kostengruppen 100-800.

110Grundstückswert
120Grundstücksnebenkosten
121Vermessungsgebühren
122Gerichtsgebühren
123Notargebühren
124Grunderwerbsteuer
125Untersuchungen
126Wertermittlungen
127Genehmigungsgebühren
128Bodenordnung
129Sonstiges zur KG 120
130Rechte Dritter
131Abfindungen
132Ablösen dinglicher Rechte
139Sonstiges zur KG 130
210Herrichten
211Sicherungsmaßnahmen
212Abbruchmaßnahmen
213Altlastenbeseitigung
214Herrichten der Geländeoberfläche
215Kampfmittelräumung
216Kulturhistorische Funde
219Sonstiges zur KG 210
220Öffentliche Erschließung
221Abwasserentsorgung
222Wasserversorgung
223Gasversorgung
224Fernwärmeversorgung
225Stromversorgung
226Telekommunikation
227Verkehrserschließung
228Abfallentsorgung
229Sonstiges zur KG 220
230Nichtöffentliche Erschließung
240Ausgleichsmaßnahmen und -abgaben
241Ausgleichsmaßnahmen
242Ausgleichsabgaben
249Sonstiges zur KG 240
250Übergangsmaßnahmen
251Bauliche Maßnahmen
252Organisatorische Maßnahmen
259Sonstiges zur KG 250
310Baugrube/Erdbau
311Herstellung
312Umschließung
313Wasserhaltung
314Vortrieb
319Sonstiges zur KG 310
320Gründung, Unterbau
321Baugrundverbesserung
322Flachgründungen und Bodenplatten
323Tiefgründungen
324Gründungsbeläge
325Abdichtungen und Bekleidungen
326Dränagen
329Sonstiges zur KG 320
330Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen
331Tragende Außenwände
332Nichttragende Außenwände
333Außenstützen
334Außenwandöffnungen
335Außenwandbekleidungen, außen
336Außenwandbekleidungen, innen
337Elementierte Außenwandkonstruktionen
338Lichtschutz zur KG 330
339Sonstiges zur KG 330
340Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen
341Tragende Innenwände
342Nichttragende Innenwände
343Innenstützen
344Innenwandöffnungen
345Innenwandbekleidungen
346Elementierte Innenwandkonstruktionen
347Lichtschutz zur KG 340
349Sonstiges zur KG 340
350Decken/Horizontale Baukonstruktionen
351Deckenkonstruktionen
352Deckenöffnungen
353Deckenbeläge
354Deckenbekleidungen
355Elementierte Deckenkonstruktionen
359Sonstiges zur KG 350
360Dächer
361Dachkonstruktionen
362Dachöffnungen
363Dachbeläge
364Dachbekleidungen
365Elementierte Dachkonstruktionen
366Lichtschutz zur KG 360
369Sonstiges zur KG 360
370Infrastrukturanlagen
371Anlagen für den Straßenverkehr
372Anlagen für den Schienenverkehr
373Anlagen für den Flugverkehr
374Anlagen des Wasserbaus
375Anlagen der Abwasserentsorgung
376Anlagen der Wasserversorgung
377Anlagen der Energie- und Informationsversorgung
378Anlagen der Abfallentsorgung
379Sonstiges zur KG 370
380Baukonstruktive Einbauten
381Allgemeine Einbauten
382Besondere Einbauten
383Landschaftsgestalterische Einbauten
384Mechanische Einbauten
385Einbauten in Konstruktionen des Ingenieurbaus
386Orientierungs- und Informationssysteme
387Schutzeinbauten
389Sonstiges zur KG 380
390Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
391Baustelleneinrichtung
392Gerüste
393Sicherungsmaßnahmen
394Abbruchmaßnahmen
395Instandsetzungen
396Materialentsorgung
397Zusätzliche Maßnahmen
398Provisorische Baukonstruktionen
399Sonstiges zur KG 390
410Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
411Abwasseranlagen
412Wasseranlagen
413Gasanlagen
419Sonstiges zur KG 410
420Wärmeversorgungs-anlagen
421Wärmeerzeugungsanlagen
422Wärmeverteilnetze
423Raumheizflächen
424Verkehrsheizflächen
429Sonstiges zur KG 420
430Raumlufttechnische Anlagen
431Lüftungsanlagen
432Teilklimaanlagen
433Klimaanlagen
434Kälteanlagen
439Sonstiges zur KG 430
440Elektrische Anlagen
441Hoch- und Mittelspannungsanlagen
442Eigenstromversorgungs-anlagen
443Niederspannungs-schaltanlagen
444Niederspannungs-installationsanlagen
445Beleuchtungsanlagen
446Blitzschutz- und Erdungsanlagen
447Fahrleitungssysteme
449Sonstiges zur KG 440
450
Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
451Telekommunikations-anlagen
452Such- und Signalanlagen
453Zeitdienstanlagen
454Elektroakustische Anlagen
455Audiovisuelle Medien- und Antennenanlagen
456Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
457Datenübertragungsnetze
458Verkehrsbeeinflussungs-anlagen
459Sonstiges zur KG 450
460Förderanlagen
461Aufzugsanlagen
462Fahrtreppen, Fahrsteige
463Befahranlagen
464Transportanlagen
465Krananlagen
466Hydraulikanlagen
469Sonstiges zur KG 460
470
Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
471Küchentechnische Anlagen
472
Wäscherei-, Reinigungs- und badetechnische Anlagen
473
Medienversorgungs-anlagen, Medizin- und labortechnische Anlagen
474Feuerlöschanlagen
475Prozesswärme-, kälte- und -luftanlagen
476Weitere nutzungsspezifische Anlagen
477
Verfahrenstechnische Anlagen, Wasser, Abwasser und Gase
478
Verfahrenstechnische Anlagen, Feststoffe, Wertstoffe und Abfälle
479Sonstiges zur KG 470
480Gebäude- und Anlagenautomation
481Automationseinrichtungen
482Schaltschränke, Automationsschwerpunkte
483Automationsmanagement
484Kabel, Leitungen und Verlegesysteme
485Datenübertragungsnetze
489Sonstiges zur KG 480
490Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
491Baustelleneinrichtung
492Gerüste
493Sicherungsmaßnahmen
494Abbruchmaßnahmen
495Instandsetzungen
496Materialentsorgung
497Zusätzliche Maßnahmen
498Provisorische technische Anlagen
499Sonstiges zur KG 490
510Erdbau
511Herstellung
512Umschließung
513Wasserhaltung
514Vortrieb
519Sonstiges zur KG 510
520Gründung, Unterbau
521Baugrundverbesserung
522Gründungen und Bodenplatten
523Gründungsbeläge
524Abdichtungen und Bekleidungen
525Dränagen
529Sonstiges zur KG 520
530Oberbau, Deckschichten
531Wege
532Straßen
533Plätze, Höfe, Terrassen
534Stellplätze
535Sportplatzflächen
536Spielplatzflächen
537Gleisanlagen
538Flugplatzflächen
539Sonstiges zur KG 530
540Baukonstruktionen
541Einfriedungen
542Schutzkonstruktionen
543Wandkonstruktionen
544Rampen, Treppen, Tribünen
545Überdachungen
546Stege
547Kanal- und Schachtkonstruktionen
548Wasserbecken
549Sonstiges zur KG 540
550Technische Anlagen
551Abwasseranlagen
552Wasseranlagen
553Anlagen für Gase und Flüssigkeiten
554Wärmeversorgungsanlagen
555Raumlufttechnische Anlagen
556Elektrische Anlagen
557
Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Automation
558Nutzungsspezifische Anlagen
559Sonstiges zur KG 550
560Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen
561Allgemeine Einbauten
562Besondere Einbauten
563Orientierungs- und Informationssysteme
569Sonstiges zur KG 560
570Vegetationsflächen
571Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
572Sicherungsbauweisen
573Pflanzflächen
574Rasen- und Saatflächen
579Sonstiges zur KG 570
580Wasserflächen
581Befestigungen
582Abdichtungen
583Bepflanzungen
589Sonstiges zur KG 580
590
Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
591Baustelleneinrichtung
592Gerüste
593Sicherungsmaßnahmen
594Abbruchmaßnahmen
595Instandsetzungen
596Materialentsorgung
597Zusätzliche Maßnahmen
598Provisorische Außenanlagen und Freiflächen
599Sonstiges zur KG 590
610Allgemeine Ausstattung
620Besondere Ausstattung
630Informationstechnische Ausstattung
640Künstlerische Ausstattung
641Kunstobjekte
642Künstlerische Gestaltung des Bauwerks
643
Künstlerische Gestaltung der Außenanlagen und Freiflächen
649Sonstiges zur KG 640
690Sonstige Ausstattung
710Bauherrenaufgaben
711Projektleitung
712Bedarfsplanung
713Projektsteuerung
714Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordination
715Vergabeverfahren
719Sonstiges zur KG 710
720Vorbereitung der Objektplanung
721Untersuchungen
722Wertermittlungen
723Städtebauliche Leistungen
724Landschaftsplanerische Leistungen
725Wettbewerbe
729Sonstiges zur KG 720
730Objektplanung
731Gebäude und Innenräume
732Freianlagen
733Ingenieurbauwerke
734Verkehrsanlagen
739Sonstiges zur KG 730
740Fachplanung
741Tragwerksplanung
742Technische Ausrüstung
743Bauphysik
744Geotechnik
745Ingenieurvermessung
746Lichttechnik, Tageslichttechnik
747Brandschutz
748Altlasten, Kampfmittel, kulturhistorische Funde
749Sonstiges zur KG 740
750Künstlerische Leistungen
751Kunstwettbewerbe
752Honorare
759Sonstiges zur KG 750
760Allgemeine Baunebenkosten
761Gutachten und Beratung
762Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen
763Bewirtschaftungskosten
764Bemusterungskosten
765Betriebskosten nach der Abnahme
766Versicherungen
769Sonstiges zur KG 760
790Sonstige Baunebenkosten
791Bestandsdokumentation
799Sonstiges zur KG 790
810Finanzierungsneben-kosten
820Fremdkapitalzinsen
830Eigenkapitalzinsen
840Bürgschaften
890Sonstige Finanzierungskosten

Was ist eine Kostenermittlung nach DIN 276?

Wie bereits etwas weiter oben in diesem Text erwähnt, gibt es zur Ermittlung von Kosten 6 verschiedenen Stufen, sprich 6 verschiedene Kostenermittlungen, die über die verschiedenen Leistungsphasen erstellt werden müssen. Keine Angst, das klingt jetzt schlimmer, als es ist. Diese Kostenermittlungen bauen jeweils aufeinander auf und sind lediglich zu ergänzen und fortzuführen. Die DIN 276 gibt vor, welche Stufen in welcher Leistungsphase zu erstellen ist. Außerdem kann man ihr wichtige Informationen zum Beispiel zur Detailtiefe und dem Umfang der Kostenermittlungsstufen entnehmen. 

Der Oberbegriff, unter den sämtliche Kostenbegriffe fallen, lautet Kostenermittlung und beschreibt die Ermittlung aller entstandenen und entstehenden Kosten.

Welche Schritte sind bei einer Kostenermittlung nach DIN 276 nötig?

Schritt 1 - Der Kostenrahmen

In der Leistungsphase 1 wird der Kostenrahmen erstellt. Dieser wird auf Grundlage der Bedarfsplanung erstellt und dient zur Festlegung einer Kostenvorgabe für den Architekten. Der Kostenrahmen wird nach Kostengruppen auf erster Ebene erstellt und ist gleichzusetzen mit der Kosteneinschätzung nach § 650p Abs. 2 BGB. 

Der Kostenrahmen gibt Aussagen über die Wirtschaftlichkeit und den Finanzierungsbedarf eines Projektes.

Experten Tipp:
Kennen Sie den Fluch der ersten Zahl? Häufig sind die Anforderungen und die Bauaufgabe noch sehr vage, weshalb Sie durchaus einen gewissen Sicherheitspuffer auf die Preise aufschlagen sollten. Vergessen Sie zudem nicht die Baupreissteigerungen und die standortabhängigen Gegebenheiten in der Kostenschätzung zu berücksichtigen.

Schritt 2 - Die Kostenschätzung

In der Leistungsphase 2 – Vorplanung wird die Kostenschätzung erstellt.

In der Kostenschätzung werden alle Kosten erfasst, die im Rahmen der Vorplanung abschätzbar sind. Für die Kostenschätzung bilden die Objektbeschreibung sowie die Zeichnungen zur Vorplanung die Grundlage. Diese müssen demnach auch im Ausmaß der Detailplanung der Gliederung der Kostenschätzung entsprechen. Die Kostenschätzung wird gegen Ende der Vorplanung erstellt und anschließend geprüft.

Experten Tipp:
Diese ist nach der DIN276 von 2008 bis zur ersten Gliederungsebene, nach der DIN276 von 2018 bis zur zweiten Gliederungseben zu führen. Der Vorteil dieser Anhebung besteht in einer erhöhten Kostensicherheit. Der Nachteil besteht im höheren Aufwand. Prüfen Sie deshalb Ihre Vertragsgrundlage, um festzustellen, welche Fassung Sie verwenden müssen oder sprechen Sie mit Ihrem Bauherrn. 

Schritt 3 - Die Kostenberechnung

Die nächste Stufe zur Kostenermittlung ist die Kostenberechnung. Diese erfolgt auf Grundlage der Entwurfsplanung also den Zeichnungen und Massenermittlungen und ist dieser auch zugehörig. Die Kostenberechnung wird meist am Ende der Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung an den Bauherrn übergeben und stellt eine Entscheidungsgrundlage dar, ob die Kosten im Rahmen sind oder ob Steuerungsmaßnahmen notwendig sind und die Planung überarbeitet werden muss. 

Schritt 4 – Der Kostenvoranschlag (NEU)

In der Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe, wird die Umsortierung der Kosten von einer elementeorientierten Struktur zu einer gewerkeorientierten Struktur nach VOB vorgenommen. 

Hierbei handelt es sich um eine wichtige Schnittstelle und einen aufwendigen Prozess, weswegen der Kostenvoranschlag mit der neuen Fassung der DIN276 von 2018 eingeführt wurde. Der Kostenvoranschlag ist die Vorstufe des Kostenanschlags und wird in mehreren Schritten durchgeführt. Die Grundlage bilden bepreiste Leistungsverzeichnisse oder eine Kostenermittlung anhand von Leitpositionen. Der Vorteil des Kostenvoranschlages liegt darin, dass Ausschreibungsergebnisse schon vor dem Einholen der Angebote abgeschätzt werden können.

Schritt 5 – Der Kostenanschlag

Der Kostenanschlag wird in der Regel in der Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe- begonnen. 

Die Aussagekraft sowie der Bearbeitungsaufwand des Kostenanschlages haben sich durch die Neueinführung des Kostenvoranschlages erheblich verbessert. Im Kostenanschlag sind die verschiedenen Unternehmerangebote zusammengestellt. 

Er und zählt nicht zu den Grundleistungen nach HOAI, da er eine mehrfach durchzuführende Kostenermittlung darstellt.

Je nachdem für welchen Bearbeitungsmodus Sie sich hinsichtlich des Kostenanschlages mit Ihrem Auftraggeber geeinigt haben, gehen der Kostenanschlag und die Kostenfeststellung der Leistungsphase 8 direkt ineinander über.

Schritt 6 – Die Kostenfeststellung

In der Leistungsphase 8 – Objektüberwachung erfolgt nun die 6. und letzte Kostenermittlungsstufe. Die Kostenfeststellung folgt der Struktur der DIN276 und fasst alle tatsächlich entstandenen Kosten zusammen. Dadurch können Kostenkennwerte gebildet und mit anderen Projekten verglichen werden.

Inkludiert werden hier alle gestellten Schlussrechnungen und Nachträge.

Experten Tipp:
Besonders aufwendig ist die Rücksortierung der Kosten aus den Unternehmerangeboten in die Struktur der DIN 276. Viele Büros verwenden dennoch Excel, was sicherlich möglich aber häufig auch recht fehleranfällig ist. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine Kostensoftware bzw. ein Kostennachverfolgungsprogramm zu verwenden! 

Warum ist eine gute Kostenplanung so wichtig?

Je größer, komplizierter und umfangreicher ein Bauprojekt wird, desto schwieriger wird es jedoch die Kosten vollständig zu umfassen. Die Umsetzung zusätzlicher Wünsche des Bauherrn, erzeugt höhere Kosten je später diese geäußert werden. Generell folgen die Kosten für eine nachträgliche Änderung folgender Kurve. 

Je früher etwas in die Planung einfließen kann, desto weniger Kosten werden verursacht. Die Aufgabenstellung sollte vor Beginn der Planung so genau wie möglich erfasst werden Investieren Sie deshalb ausreichend Zeit und Hirnschmalz in die Aufstellung der Kostenermittlungen. 

Die DIN 276 können Sie im Beuth Verlag erwerben.

https://www.beuth.de/de/norm/din-276/293154016 

Wo Sie noch mehr zur Kostenermittlung nach DIN 276 erfahren?

Wenn Sie noch mehr zur Kostenermittlung nach DIN276 wissen möchten, empfehlen wir Ihnen unseren dazu gehörigen Kurs. Hier werden zusätzliche Tipps zur Erstellung der Kostenermittlungen gegeben. Außerdem schauen wir uns die einzelnen Kostengruppen ganz genau an. Sie erhalten zudem eine Aufstellung aller Kostengruppen und eine Excelvorlage in welcher Sie Kostenrahmen, Kostenschätzung und Kostenberechnung berechnen können.