Anerkennung Architektenkammern

Dieser Kurs wird von folgenden Architektenkammern mit Fortbildungspflicht anerkannt: 

  • Architektenkammer Berlin im Umfang von 4 UE = 4 Pkt. anerkannt 
  • Architektenkammer Sachsen im Umfang von 4 UE = 4 Pkt. anerkannt 
  • Architektenkammer der freien Hansestadt Bremen im Umfang von 4 UE = 4 Pkt. anerkannt
  • Architektenkammer Thüringen im Umfang von 4 UE = 4 Pkt. anerkannt
  • Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Hollstein im Umfang von 4 UE = 4 Pkt. anerkannt

Um diesen Kurs als Fortbildung im Sinne der Fortbildungspflicht anerkennen zu lassen, beachten Sie bitte folgende Schritte:

  1. Alle Lerneinheiten müssen als erledigt markiert sein (inkl. dieser Lerneinheit)
  2. Der Kurs muss zu 100 % bearbeitet worden sind (inkl. Test)
  3. Der Abschlusstest muss zu 80 % richtig beantwortet werden

Wenn Sie die oben genannten Schritte erledigt haben, füllen Sie bitte folgendes Formular aus. Wir lassen Ihnen die Bestätigung innerhalb der nächsten 1-3 Werktage zukommen.

Dieser Kurs wird von folgenden Architektenkammern ohne Fortbildungspflicht als Fortbildung anerkannt: 

  • Bayerische Architektenkammer
  • Hamburgerische Architektenkammer
  • Architektenkammer Sachsen – Anhalt
  • Architektenkammer Niedersachsen

Um diesen Kurs im Sinne der Fortbildungspflicht anerkennen zu lassen genügt das Zertifikat, welches Sie sich im Anschluss an den Test in Ihrer Kursübersicht (Dashboard) herunterladen können. 

Was bedeutet keine Fortbildungspflicht? 

Als Mitglied einer Architekten- oder Ingenieurkammer hat man die Pflicht sich fortzubilden. Dies ist in den unterschiedlichen Satzungen der Architektenkammern definiert. Die oben genannten Kammern schreiben ihren Mitgliedern jedoch nicht vor, in welchem Umfang oder Format diese Fortbildung zu erfolgen hat.

Demnach wird jede Art der Fortbildung anerkannt.

Dieser Kurs wird von folgenden Architektenkammern nicht offiziell als Fortbildung anerkannt: 

  • Architektenkammer Baden Württemberg
  • Architektenkammer Nordrhein-Westfahlen
  • Architektenkammer Hessen
  • Architektenkammer Mecklenburg – Vorpommern
  • Architektenkammer Rheinland – Pfalz
  • Brandenburgische Architektenkammer
Warum ist das so? 
Leider sind manche Architektenkammern noch nicht bereit, digitale Weiterbildungsangebote zu akkreditieren, bei denen der “Live”-Charakter und demnach auch die vollständige Kontrolle über die tatsächliche Anwesenheit fehlt. Da wir in engem Kontakt mit den Kammern stehen, wissen wir jedoch, dass manche bereits eine Umstellung planen. 

Sobald eine der obenstehenden Kammern ihre Meinung ändert, erfahren Sie davon in unserem Newsletter!
To Do:

Markieren Sie diese Lerneinheit nun als erledigt, indem Sie auf den Button in der Mitte klicken.
Anschließend gelangen Sie automatisch zur nächsten Lerneinheit.

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