Massenermittlung
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Für die Ermittlung der Kosten im Hochbau und für den Vergleich von Gebäuden sind u. a. Grundflächen und Rauminhalte maßgebend.
Im Hochbau wird zur Ermittlung der Grundflächen und Rauminhalte von Gebäuden oder Gebäudeteilen neben der DIN-Norm DIN 277 die Baunutzungsverordnung und die Wohnflächenberechnung verwendet.
Die Flächenberechnungen sind u.a. Grundlagen für die Baugenehmigung und besteht dementsprechend für fast jedes Gebäude.
Beschreibung
Die Massenermittlung ist in der Baunutzungsverordnung (BauNVO),
der DIN 277-1 “Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen” und der Wohnflächenverordnung (WoFlV) geregelt.
Für die Flächenbemessung im Facility Management gilt die DIN EN 15221-6.
Für die Ermittlung der Kosten im Hochbau und für den Vergleich von Gebäuden sind u. a. Grundflächen und Rauminhalte maßgebend.
Im Hochbau wird zur Ermittlung der Grundflächen und Rauminhalte von Gebäuden oder Gebäudeteilen neben der DIN-Norm DIN 277 die Baunutzungsverordnung und die Wohnflächenberechnung verwendet.
Die Flächenberechnungen sind u.a. Grundlagen für die Baugenehmigung und besteht dementsprechend für fast jedes Gebäude.
Die Massenermittlung ist für die beizulegenden Unterlagen des Bauantrags anzuwenden.
Sie dient zusätzlich als Tool um den Flächen- und Kostenkennwert für die Kostenberechnung ermitteln.
Nach der Planung und Ausführung, wird die Massenermittlung für den Betrieb und die Vermietung oder Verkauf des Gebäudes notwendig.
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